Liebe Mitarbeiter(innen),
die bestehende Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 21.04.2021 zum dritten Mal geändert und durch weitere Schutzmaßnahmen gegen die
Infektionskrankheit SARS-COV-2 ergänzt. Diese Ergänzungen wurden letzte Woche am 23.04.2021 mit Umsetzung der Bundes-Notbremse in Kraft gesetzt und sind bis auf weiteres bis zum 30.06.2021 gültig.
Der wesentliche Inhalt lautet wie folgt (Original-Auszug aus der Verordnung):
„Zur Minderung des betrieblichen SARS-COV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber seinen Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in der eigenen Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Woche einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-COV-2 anzubieten“
Folgende Umsetzung wird bei KBF erfolgen:
- Die Selbsttests sind in Beschaffung.
- Ab Montag 03.05.2021 stehen jedem Mitarbeiter Corona-Selbsttests zur Verfügung.
- Jeder Mitarbeiter kann sich zwei Selbsttests pro Woche unter Angabe der Personalnummer an der Lager-Warenausgabe selbständig abholen.
- Die Durchführung der Selbsttests ist NICHT verpflichtend, sondern freiwillig!
- Der Arbeitgeber ist ausschließlich verpflichtet die Tests anzubieten, es besteht keine Pflicht zur Kontrolle. KBF wird keinen Mitarbeiter auf die Anwendung oder auf ein Testergebnis kontrollieren.
- Die Selbsttests sind zu Hause vor Arbeitsbeginn durchzuführen (sinnvollerweise immer am Montag zum Wochenstart und ggf. Mitte der Woche).
- Bei einem positiven Selbsttestergebnis nicht in der Arbeit erscheinen, sondern das Testergebnis mittels eines PCR-Tests in einem Testzentrum oder beim Hausarzt überprüfen lassen.
- Bei einem negativen PCR-Test kann die Arbeit wieder aufgenommen werden, bei einem positiven PCR-Test in Quarantäne begeben und dem Gesundheitsamt Folge leisten (gemäß „KBF-Leitfaden
bei Krankheitssymptomen“).
- Wichtig: Alternativ zu den Selbsttest kann auch ein Schnelltest beim Arzt oder in einem Schnelltestzentrum erfolgen. Informationen hierzu gibt es auf der Homepage des Landratsamtes
Neuburg-Schrobenhausen unter: https://neuburg-schrobenhausen.de/coronavirus
- Wichtig: Alle bisher gültigen Maßnahmen zum Infektionsschutz bei KBF (z.B. Maske) bleiben
weiterhin gültig, das Testangebot ist eine Zusatzmaßnahme, die den Infektionsschutz ergänzt.
Abschließende Info:
Bei KBF ist derzeit keine Corona-Erkrankung in der Belegschaft bekannt, seit Dezember 2020 ist keine Corona-Neuinfektion bei KBF gemeldet worden.
Das Dokument zum Download:
Ergänzung zur Vorgehensweise bei einer Corona -Diagnose