Liebe Mitarbeiter(innen),
aufgrund der sinkenden Corona-Infektionszahlen wurde die bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 07.06.2021 angepasst. Basierend darauf sind mit einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 diverse Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen erlaubt. Ich habe mich dazu entschlossen die Maskenpflicht im Betrieb entsprechend anzupassen.
Folgende Vorgehensweise tritt ab 14.06.2021 in Kraft:
- Keine Maskenpflicht am Arbeitsplatz unter Einhaltung des Mindestabstandes zur nächsten Person von 1,5 Meter
- Maskenpflicht tritt in Kraft bei engerem Zusammenarbeiten mit einer oder mehrerer Personen
- Maskenpflicht bleibt bestehen, sobald der Arbeitsplatz verlassen wird, deshalb Maske bitte nach wie vor immer mitführen.
- Einführung eines Ampelsystems:
– Bei Auftreten einer Corona-Infektion in der Belegschaft, geht die Ampel auf „rot“ – dauerhafte Maskenpflicht für die gesamte Belegschaft für die nächsten 7 Arbeitstage
– Ampel auf „grün“ – keine Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Beispiel KBF-Corona-Ampel siehe PDF!
Das Dokument zum Download:
Ergänzung zur Vorgehensweise bei einer Corona -Diagnose