- Innerhalb der Gleitzeitregelung kann der Vorgesetzte Überstunden anordnen, welche auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben werden.
- Überstunden über die Gleitzeitregelung hinaus können nach wie vor für die Wochenenden angeordnet werden und werden mit den bekannten Zuschlägen für Wochenendarbeit auf dem Gleitzeitkonto gutgeschrieben.
- Innerhalb der Gleitzeitregelung kann der Vorgesetzte aufgrund fehlender Arbeitsauslastung eine Arbeitszeitreduzierung anordnen (das Gleitzeitkonto wird abgebaut oder geht in Minusstunden).
- Ein Überstundenabbau kann wie bisher auch, nach gemeinsamer Absprache mit dem Vorgesetzten durch freie Tage erfolgen.
- Bei Überschreiten (mehr als +150 Stunden) oder Unterschreiten (weniger als -40 Stunden) des Gleitzeitkontos, werden nach gemeinsamer Rücksprache Maßnahmen zum Ausgleich des Gleitzeitkontos eingeleitet (Mehrarbeit, Überstundenabbau durch Freizeit, Auszahlen von Überstunden).
- Es gilt für jede Vollzeitkraft die 15 Minuten Pause am Nachmittag um die Übersichtlichkeit zu wahren.
- Die Gleitzeitregelung gilt nicht für Mitarbeiter im 2-Schicht-Modell, oder an Arbeitsplätzen mit Maschinenbedienung für die eine 2te Schicht optional freigehalten wird (z.B. Halbautomaten, Verdrillen,…) – im Zweifel Rücksprache mit dem Vorgesetzten halten.
- Die Gleitzeitregelung gilt nicht für Teilzeitkräfte.
- Wareneingang und Versand müssen bis spätestens 7.15 Uhr mit einer Person besetzt sein. Die Besetzung am Nachmittag ist individuell mit dem Vorgesetzten zu klären.
- Sollte das Stempeln am Arbeitsbeginn vergessen werden, kann der Zeitpunkt des Erscheinens nur über die Zutrittskontrolle an der Tür nachvollzogen werden. Sollte der Zutritt zum Gebäude nicht über den eigenen Stempelchip erfolgt sein, ist die genaue Anwesenheitszeit nicht mehr nachvollziehbar. In diesem Fall wird die Anwesenheitszeit automatisch auf 8:00 Uhr festgesetzt.
- Wird beim Arbeitsende das Stempeln vergessen, kann das Arbeitsende nicht mehr nachvollzogen werden. Somit wird das Arbeitszeitende automatisch auf 15:30 bzw. 12:00 Uhr (Freitag) festgesetzt.
Daher ist es im Gleitzeitmodell sehr wichtig, dass ihr das Stempeln nicht vergesst.
Die Gleitzeitregelung ist ein freiwilliges Entgegenkommen des Arbeitgebers und wird zuerst als 6-monatiger Probelauf von 01.07.2021 bis 31.12.2021 eingeführt.
Erst nach diesem Probelauf erfolgt eine Entscheidung über eine dauerhafte Einführung der Gleitzeit. Maßgeblich zur Entscheidungsfindung beitragen wird das Verhalten jedes Einzelnen und die Einschätzung der direkten Vorgesetzten.
Sollte die Gleitzeitregelung nicht funktionieren, kann der Probelauf auch vor Ablauf der 6 Monate abgebrochen werden. Alle Mitarbeiter werden dann wieder auf das vorher gültige Arbeitszeitmodell zurückgesetzt. Es wird sich also für niemanden die Situation verschlechtern.
Sollte jemand aufgrund des Gleitzeitangebotes von Teilzeit in Vollzeit wechseln wollen, dann bitte bei Frau Regina Gruber melden
Regina Gruber
Das Dokument zum Download:
Zusatzinformationen Arbeitszeitmodell Gleitzeit