Liebe Mitarbeiter(innen),
wie angekündigt anbei die weiteren Informationen, wie wir bei KBF die Corona-Testpflicht und deren Kontrolle für alle Personen ohne Impf- und Genesenennachweis umsetzen wollen.
Grundsätzlich gilt:
Beschäftigte und auch der Arbeitgeber selbst, dürfen eine Arbeitsstätte nur betreten, wenn sie einen Nachweis mit sich führen, der den Status genesen, geimpft oder getestet (3G-Nachweis) belegt. Ausnahmen sind ausschließlich für die Wahrnehmung von Testangeboten in der Arbeitsstätte, die der Erlangung eines Testnachwachweises dienen vorgesehen.
Die 3G-Nachweispflicht gilt auch für Beschäftigte, die sich aus medizinischen Gründen, nicht impfen lassen können.
Umsetzung bei KBF:
Die Auswertung der Impf- und Genesenennachweise hat gezeigt, dass noch eine erhebliche Zahl an zu testenden Personen vorhanden ist. Um für diese Anzahl an Personen Testmöglichkeiten im Haus einzurichten, müssten wir erst die nötigen Vorkehrungen treffen. Dies ist in der Kürze der Zeit nicht möglich. Deshalb wird es nötig sein, dass ihr euch täglich einen Testnachweis selbst organisiert – z.B. über ein Schnelltestzentrum oder andere private Anbieter von zertifizierten Schnelltests. Ich prüfe aber trotzdem die Möglichkeit, ob wir mittelfristig Testungen im Betrieb anbieten können. Hierzu halte ich euch auf dem Laufenden.
Empfehlung:
Täglich vor oder nach der Arbeit einen Schnelltest machen. Dieser ist 24 Stunden gültig. So hat man für den aktuellen oder den nächsten Arbeitstag einen gültigen Testnachweis.
Die Schnelltests sind mittlerweile wieder für alle Personen und jeden Tag kostenlos. Informationen zu diversen Schnelltestmöglichkeiten in Neuburg-Schrobenhausen und Umgebung findet ihr auf der Homepage des Landratsamtes: https://neuburg-schrobenhausen.de/Testangebote/
Kontrolle bei KBF:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Testnachweise zu kontrollieren und zu dokumentieren.
Die Dokumentation wird täglich zum Arbeitsbeginn mittels Liste durchgeführt. Diese wird vom direkten Vorgesetzten ausgefüllt und im Personalbüro archiviert.
Deshalb bitte ab Montag 29.11.21 jeden Morgen vor Arbeitsbeginn den Testnachweis eurem Vorgesetzten vorlegen.
Geimpfte und genesene Personen sind von der Kontrollpflicht befreit.
Tobias Nabe
Das Dokument zum Download:
Informationen zur täglichen Corona-Testung und deren Kontrolle