Liebe Mitarbeiter(innen),
vor einigen Wochen wurde das Infektionsschutzgesetz angepasst. In diesem Zuge sind Vorschriften wie die 3-G-Regel, die tägliche Testpflicht der ungeimpften Personen und auch eine generelle Maskenpflicht im öffentlichen Raum, entfallen.
Im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes wird auf das Hausrecht und die innerbetriebliche Gefährdungsbeurteilung verwiesen. Hierbei kann z.B. weiterhin eine Maskennutzung angeordnet werden. Aufgrund dessen, hatte ich mit entschlossen die bekannte und derzeit praktizierte Maskennutzung fortzuführen.
Ab dem Monat Mai – also ab nächster Woche – gehen wir in eine eigenverantwortliche Maskennutzung über.
Jeder kann natürlich weiterhin eine Maske nutzen, muss aber nicht.
Jedem sind die gängigen Corona-Schutzmaßnahmen bekannt:
- Abstand halten
- Lüften
- Impfen lassen
- Maske tragen
- Allgemeine Hygiene
Gerade bei Erkältungssymptomen ist das Tragen einer Maske – auch ohne Corona-Verdacht – durchaus sinnvoll.
Ich empfehle also jedem weiterhin die Maske zu nutzen und verweise auf die Eigenverantwortung!
Vielen Dank!
Tobias Nabe
Das Dokument zum Download:
Corona – Maskennutzung bei KBF