Diese Brandschutzordnung gilt für alle Personen, die im Betrieb in irgendeiner Form tätig sind und – mit Einschränkungen – auch für Besucher. Die Vorgesetzten sind für […]
Jede ungewollte Entzündung von Stoffen – sei sie auch geringfügig – muss den Brandschutzbeauftragten unverzüglich gemeldet werden. Auf § 310 a StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr) wird […]
Hier gilt als oberster Grundsatz: Menschenrettung vor Rettung von Sachgütern und dem Löschen eines Brandes. Brände sollten möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft werden. Die […]
Ruhe bewahren! Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen. Bei versperrten Fluchtwegen sollte man sich an der nächstmöglichen Gebäudeöffnung bemerkbar machen. Türen sind zu schließen und […]
Gefährdete Personen sind ohne Eigengefährdung in Sicherheit zu bringen. Die Türen sind zu schließen, den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen. Alle Personen haben der Feuerwehr Folge […]
Oberstes Gebot im Brandfalle ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren. Jeder Brand ist sofort mittels Telefon oder Feuermelder an die örtliche Feuerwehr unter genauer Angabe […]
Oberstes Gebot im Brandfalle ist, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren, unüberlegtes Handeln kann zu Panik führen! Jeder Brand ist sofort zu melden, oder die Meldung […]
Alle Beschäftigten sind über die ihrem Arbeitsplatz nahe gelegenen Standorte und Wirkungsweise von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen sowie über das Verhalten im Brandfall zu unterweisen (Teil der […]