• Flucht- und Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Stellplätze und sonstige Zu- und Anfahrtswege sind unbedingt und jederzeit in voller Breite freizuhalten. 
  • Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in Gebäuden und im Freien müssen ständig in voller Breite freigehalten werden. 
  • Türen in Fluchtwegen und Notausgängen dürfen während der Betriebszeit nicht verschlossen werden. 
  • Notausgänge müssen jederzeit in Fluchtrichtung begehbar sein. 
  • Jeder Beschäftigte ist über die Lage und den Verlauf von Flucht- und Rettungswegen zu unterweisen. Er hat mit dafür Sorge zu tragen, dass diese Wege nicht verstellt werden (Teil der Sicherheitsbelehrung). 
  • Sicherheitsschilder (Sicherheitskennzeichen, wie Brandschutz-, Rettungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungs-Zeichen) sowie aushängende “Flucht- und Rettungspläne”, die den Verlauf der Rettungswege sowie sämtliche Feuerlösch- und Meldemöglichkeiten zeigen, dürfen nicht verdeckt und/oder zugestellt werden. 
  • Jeder hat die Pflicht, sich die Flucht- und Rettungswege seines Arbeitsbereiches einzuprägen.
  • Fahrzeuge, die in Anfahrtszonen für die Feuerwehr parken, müssen aus diesem Bereich entfernt werden. 
9. Juni 2022

C. Flucht- und Rettungswege 

Flucht- und Rettungswege, Flächen für die Feuerwehr, Stellplätze und sonstige Zu- und Anfahrtswege sind unbedingt und jederzeit in voller Breite freizuhalten.  Fluchtwege, Treppen und Verkehrswege in […]
9. Juni 2022

B. Brand- und Rauchausbreitung

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden werden, d.h. Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten.  Rauchschutztüren  […]
9. Juni 2022

A. Brandverhütung

Alle Beschäftigten sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zur Verhütung von Bränden beizutragen.  Alle haben sich mit dieser Brandschutzordnung und dem Aushang Brandschutzordnung Teil A (siehe Punkt […]