Bis zum Eintreffen der Feuerwehr muss jede unnötige Luftzufuhr zum Brandherd vermieden werden, d.h. Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen bzw. geschlossen zu halten.
Rauchschutztüren
- auf den Fluren dienen dazu die Treppenhäuser frei von Rauch und anderen gefährlichen Brandgasen zu halten.
- Die Türen dürfen nicht verkeilt oder sonst wie festgestellt werden.
- Jeder ist verpflichtet, z.B. Keile aus Rauch- und Brandschutztüren oder Gegenstände aus deren Schließweg zu entfernen.
- Schäden an den vorgenannten Einrichtungen sind der Haustechnik zu melden.
Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen befinden sich in den Produktionshallen. Sie machen es möglich, dass im Brandfall der Rauch abziehen kann.