Um der Gefahr einer Gehörschädigung vor zu beugen, ist an den gekennzeichneten Arbeitsplätzen und bei Verwendung von Druckluft, Gehörschutz zu benutzen.
Zu verwenden sind:
Diese sind vor der Benutzung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und werden vom Arbeitgeber bereitgestellt.
Zum Schutz der Augen vor Flüssigkeiten, Grobstaub, Splitter oder Späne, sind an den
Beim Umgang mit Lösungsmittel, Lacken, und zur Vermeidung von mechanischen Hautverletzungen sind zum Schutz der Haut, die vom Betrieb gestellten Schutzhandschuhe zu benutzen.
Vor jedem Gebrauch sind die Schutzhandschuhe gründlich auf Fehler zu überprüfen.
Schadhafte Handschuhe auf keinen Fall benutzen!!