Brandschutzordnung Teil B
A. Brandverhütung
B. Brand- und Rauchausbreitung
C. Flucht- und Rettungswege
D. Melde- und Löscheinrichtungen
E. Verhalten im Brandfall
F. Brand melden
G. Alarmsignale und Anweisungen beachten
H. In Sicherheit bringen
I. Löschversuche unternehmen
J. Besondere Verhaltensregeln
K. Schlussbemerkungen
L. Aushang Brandschutzordnung Teil A
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G. Alarmsignale und Anweisungen beachten
Brandschutzordnung Teil B
G. Alarmsignale und Anweisungen beachten
Gefährdete Personen sind ohne Eigengefährdung in Sicherheit zu bringen.
Die Türen sind zu schließen, den gekennzeichneten Fluchtwegen ist zu folgen.
Alle Personen haben der Feuerwehr Folge zu leisten
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