H. In Sicherheit bringen
- Ruhe bewahren!
- Behinderten und verletzten Personen ist zu helfen.
- Bei versperrten Fluchtwegen sollte man sich an der nächstmöglichen Gebäudeöffnung bemerkbar machen.
- Türen sind zu schließen und ggf. ist mit angefeuchteten Tüchern das Eindringen von Brandrauch zu verhindern.
- Stark verqualmte Räume sind gebückt oder kriechend zu verlassen.
- Bei Räumungsmaßnahmen stets prüfen, ob keine Personen zurückgeblieben sind (z.B. in WC’s und Nebenräumen).
- Die für die Bereiche festgelegten Sammelplätze (siehe Rettungszeichen Arbeitssicherheitsunterweisung) sind umgehend aufzusuchen.
- Auf die Anwesenheit aller Mitarbeiter und Besucher auf den Sammelplätzen ist zu achten.
- Auf dem Sammelplatz wird die Vollzähligkeit durch die Vorgesetzten festgestellt und der Feuerwehr gemeldet.
- Liegt eine unmittelbare Gefährdung von Menschen vor, geht Menschenrettung vor Brandbekämpfung. Dabei sollte die eigene Gefahr so gering wie möglich sein.