- Hier gilt als oberster Grundsatz: Menschenrettung vor Rettung von Sachgütern und dem Löschen eines Brandes.
- Brände sollten möglichst mit den nächstgelegenen, geeigneten Löschgeräten bekämpft werden.
- Die Löschversuche sind nur ohne Gefährdung der eigenen Person durchzuführen.
- Bei Bränden an elektrischen Anlagen sind diese spannungsfrei zu schalten.
Hinweise zum richtigen Einsatz von Feuerlöschgeräten (Sind auch Teil der Brandschutzübung):
- Feuer in Windrichtung angreifen!
- Flächenbrände (Flüssigkeiten, Benzin) von vorne und von unten beginnend ablöschen! Immer das Brandgut und nicht die Flammen löschen.
- Tropf- und Fließbrände von oben nach unten löschen!
- Aus Leitungen austretendes und sich entzündendes Gas nicht löschen – Explosionsgefahr!
- Angemessene Anzahl von Löscher gleichzeitig einsetzen, nicht nacheinander!
- Brandherd weiter beobachten, Vorsicht vor Wiederentzündung!
- Feuerschutzabschlüsse, Fenster und Türen sind zu schließen.
- Benutzte Feuerlöscher nicht mehr verwenden. Feuerlöscher muss erst vom Brandschutzbeauftragten geprüft und befüllt werden.